Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemein

Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Besteller und der Firma GENERAL NET DESIGN by Stephan Schumacher nachfolgend GND genannt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Preise

Unsere offiziellen Preislisten sind unverbindlich. Preisänderungen werden vorbehalten. Es werden die am Lieferungstag gültigen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken rein netto, ab Trasdingen. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen. Sämtliche Nebenkosten gehen zulasten des Bestellers.

3. Preisbasis

Versteht sich für unverpackte Ware, ab Hersteller, exkl. MWST, gemäss unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Preisänderungen sowie Abweichungen im Sinne des technischen Fortschrittes vorbehalten.

4. Verpackung

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet sofern sie mehr als 5% des Bestellwertes beträgt.

5. Versand sowie Übergang von Nutzen und Gefahr

Wir liefern ab Trasadingen. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab GND auf den Besteller über. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung wird – auf Wunsch – auf Rechnung des Bestellers abgeschlossen. Bei PW-Lieferungen franko Domizil des Empfängers verrechnen wir einen Transportkostenanteil. Bei Bestellungen von Erzeugnissen in Sonderausführung behalten wir uns vor, die Stückzahl laut Druckergebnissen auszuliefern.

6. Liefertermin

Mangels besonderer schriftlicher Abrede sind die von der  GND angegebenen Termine blosse Richttermine, deren Nichteinhaltung weder Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag noch auf Schadenersatz gibt.

7. Reklamationen

Reklamationen müssen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware angebracht werden. Auf später gemeldete Mängel kann nicht mehr eingegangen werden.

8. Haftung

Die GND haftet für die Vertragserfüllung. Jede weitergehende Haftung gegenüber dem Besteller für irgendwelche Schäden ist wegbedungen.

9. Zahlung

Alle Preise sind als Nettopreise kalkuliert. Unsere Rechnungen sind deshalb spätestens gemäss Fällikeitsdatum, ohne jegliche Abzüge, zu zahlen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist unsere Firma berechtigt, einen Verzugszins von 7% zu verlangen.

Der Mindestfakturabetrag beträgt sFr.30.–.

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
Ein Verrechnungsrecht des Bestellers für Ansprüche gegen die GND besteht nicht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle durch diesen Vertrag begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschliesslich das schweizerische Recht Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 8200 Schaffhausen.

Trasadingen, im Januar 2021